MP-Law-Logo weiß

Keine Angst vor Pönalen im Bauvertrag

19. Juli 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Pönalen werden in der Praxis im Bauvertrag vereinbart, um die Einhaltung des Terminplans abzusichern. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber grundsätzlich Schadenersatz einfordern.


Die Pönale stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar, der ohne Nachweis eines konkreten Schadens gefordert werden kann. Bei der Formulierung der Pönalregelung soll primär auf den Zweck und den möglichen Schaden abgestellt werden. Ein exakter Bauzeitplan und eine exakte Terminfortschreibung stellen die Grundlage für die wirksame Vereinbarung bzw erfolgreiche Geltendmachung der Pönale dar. Allerdings unterliegt jede Pönale zwingend dem richterlichen Mäßigungsrecht, ungedeckelte bzw. verschuldensunabhängige Pönalen sind als kritisch zu beurteilen.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP


>> ZUM BEITRAG