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Judikatur-Update: Zur Haftung bei Baustellenunfällen

18. April 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In einer aktuellen Entscheidung vom 10.02.2017 zu 1 Ob 174/16v hat sich der OGH mit der Haftung bei Baustellenunfällen auseinandergesetzt; insbesondere mit der Frage, ob der Bauherr für Versäumnisse des Baustellenkoordinators einzustehen hat.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich der Schutz des BauKG als lex specialis der Fürsorgepflicht des Bauherrn nicht auf selbstständige Unternehmer erstreckt und sich der Bauherr daher nicht darauf berufen kann; den Werkbesteller trifft eine unabdingbare und der des Dienstgebers ähnliche Fürsorgepflicht.

DDr. Katharina Müller