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Judikatur-Update nach § 1170b ABGB

22. September 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Eine Abrechnung nach Bauabschnitten bringt keine Besonderheiten für die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung.


Es entspricht der gängigen Praxis, dass Werkverträge im Bau- und Baunebengewerbe eine Entgeltzahlung nach Baufortschritt vorsehen. In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der OGH damit zu befassen, auf welcher Basis die Höhe der Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB berechnet wird.


Fazit:
Die Höhe der Sicherstellung des Werklohns nach § 1170b ABGB ist – selbst bei der Abrechnung nach Bauabschnitten – vom vereinbarten Gesamtentgelt und nicht bloß vom noch ausstehenden Teil oder nichtfälligen Teil oder Abschlagszahlungen zu berechnen. Zu beachten gilt, dass das Recht auf Sicherstellung vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann und auch eine Verknüpfung der Sicherheitsleistung mit einer Bedingung eine Leistungsverweigerung durch den Werkbesteller darstellt und den Werkunternehmer zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP