Am 11. Oktober 2016 widmeten sich DDr. Katharina Müller, TEP und der Gastreferent, Bauwirtschaftsexperte DI Mathias Fabich (Porr Bau GmbH), den rechtlichen Anspruchsgrundlagen und der bauwirtschaftlichen Betrachtung der Urkalkulation.
„Werden K-Blätter abgegeben, aber nicht mit dem AG besprochen, werden diese zwar mangels konkreter vertraglicher Regelung nicht Vertragsbestandteil, können aber Grundlage für Mehrkostenforderungen sein“, so Katharina Müller.
Zur Urkalkulation und Nachweisführung präsentierte sie die Bestimmungen der ÖNORM und die Spruchpraxis des Obersten Gerichtshofes und ging im Detail auf die sachgerechte Herleitung neuer Preise ein.
Mathias Fabich setzte ua einen Schwerpunkt auf die Kalkulation durch den Sachverständigen bei Gericht und kritisierte dabei Ansätze in Gutachten für Organisationsverlust oder Kalkulationsirrtum sowie Korrektur der SOLL-Lohnstunden durch den Gerichtssachverständigen. Er gab Empfehlungen, wie eine gute Basis für die Diskussion mit dem Auftraggeber oder Gerichtssachverständigen geschaffen werden kann.
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