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JOUR FIXE: Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht

30. März 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Am 22. März 2017, ab 17.30 Uhr referierten RA Dr. Bernhard Kall und Mag. Günter Hayek (ELIN GmbH & Co KG) zum Thema “Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht”.

Sie präsentierten grundlegende Judikate der Vergabekontrollbehörden und Höchstgerichte, Zahlungsbestimmungen nach § 99a BVergG 2006 und gaben Tipps zum Umgang mit nachteiligen Vertragsbestimmungen. Die beiden Experten unterstrichen die Bedeutung der rechtzeitigen Prüfung.


Die Ausschreibungsbestimmungen können nur dann beeinflusst bzw bekämpft werden, wenn sich der Bieter rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit den Vorgaben der Ausschreibungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht befasst.

Kall warnte: „Unbekämpfte Bestimmungen sind bestandfest und können nur im Einzelfall nachträglich für nichtig erklärt werden.“ 


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