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JOUR FIXE: Grenzen der Dokumentation aus baubetrieblicher Sicht

19. Dezember 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Am 13. Dezember 2016 luden die Baurechtsexpertin RA DDr. Katharina Müller, TEP und die Baubetriebs- und Bauwirtschaftsexperten Univ.-Prof. DI Dr.techn. Gerald Goger und Univ.Ass. DI Ursula Gallistel (beide TU Wien, Institut für Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik) zum letzten Baurechts-Jour Fixe dieses Jahres in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.  

Eingangs ging Müller auf die rechtliche Bedeutung der Dokumentation für Mehrkostenforderungen ein und betonte dabei einmal mehr, dass eine aussagekräftige qualitative Dokumentation die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen auf Mehrkosten ist und aufwändige und kostspielige Prozesse vermeiden kann. Sie präsentierte die Dokumentationspflichten und Standarddokumentationsformen nach ÖNORM B 2110 und ging auf die Beweislast für Mehrkostenforderungen ein.


Müller warnte davor, dass „stillschweigende Kenntnisnahme von Eintragungen zwar nicht zu einem Anerkenntnis führt, wohl aber zu einer Beweislastumkehr.“  


Im Anschluss ging Gallistel grundsätzlich auf die Anspruchsgrundlagen von Mehrkostenforderungen ein, wies auf die notwendige Zusammenarbeit von Juristen und Bauwirtschaftern bei der Geltendmachung und Bearbeitung von Mehrkostenforderungen hin und stellte fest, dass der Baubetrieb Interdisziplinarität und den Teamgedanken in jeder Projektphase erfordert.  

Im dritten Vortragsteil stellte Goger eindrücklich klar, dass die Bau-Soll Dokumentation statisch erfolge, das Bau-Ist aber prozessorientiert dokumentiert wird. Daraus resultiert eine Vielzahl an Problemstellungen im Zuge einer sorgfältigen Baustellendokumentation. Als Lösungsmodell stellte er eine Forschungsinitiative der TU Wien vor, wonach das Bau-Soll auf Basis eines prozessorientierten Modells automationsunterstützt dargestellt werden soll. Damit soll bereits in einer vorvertraglichen Phase eine Simulation des Bauablaufes möglich werden.


>> Weitere Details zum Jour Fixe


Lesen Sie dazu auch den Kommentar “Dokumentation auf der Baustelle” von DDr. Katharina Müller erschienen im Bau & Immobilien Report 09/2016 am 25.10.2016.