Im Hinblick auf Arbeitnehmer, Leihpersonal und Subunternehmer sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten bzw vertragliche Regelungen und betriebliche Vorkehrungen zu treffen.
Am 5. April 2016 präsentierten die beiden Baurechtsexperten RA Dr. Bernhard Kall und RA Mag. Georg Gass die Pflichten des Bauunternehmens als Arbeit- und Auftraggeber.
„Aufgrund der enormen praktischen Bedeutung und einer sich ständig ändernden Rechtslage, gepaart mit erheblichen Haftungsrisiken, besteht aus unserer Erfahrung ein erheblicher Informations- und Schulungsbedarf bei unseren Mandanten als Arbeit- und Auftraggeber“, so Gass.
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