MP-Law-Logo weiß

Haftung des Baustellenkoordinators

1. April 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Auf Baustellen kommt es leider immer wieder zu Arbeitsunfällen. In der Praxis stellt sich dann regelmäßig die Frage, wer und ob der Baustellenkoordinator dafür haftet.


Die Bestimmungen des BauKG behandeln Gefahren, die durch das Zusammenwirken von Unternehmen auf einer Baustelle entstehen. Kommt es jedoch zu einem Unfall, ohne dass Unternehmen zusammenwirken, kommt eine Haftung des Baustellenkoordinators nicht zwangsläufig in Betracht. Neben der Bestellung eines Baustellenkoordinators und dessen sorgfältiger Arbeit müssen daher vor allem die Unternehmen selbst in ihrem eigenen Wirkungsbereich für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer sorgen.

Mag. Christoph Gaar


>> Zum Beitrag