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Haftung bei billiger Bauweise

9. Juli 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In der Praxis entscheiden sich Bauherren aus Kostengründen oft für eine kostengünstige Ausführung. Zur Vermeidung einer Haftung ist darauf zu achten, dass der Bauherr die damit verbundenen Risiken vertraglich übernimmt.


Über die Risiken bei bewusst billiger Bau­weise hat der Auftragnehmer den Bauherrn im Vorfeld umfassend und verständlich aufzuklären. Besteht der Bauherr dennoch auf diese Bauweise, übernimmt er die damit verbundenen Risiken. Klärt der Auftragnehmer allerdings darüber nicht auf, kann der Auftragnehmer gewährleistungs- oder schadenersatzrechtlich haften und seinen Entgeltanspruch verlieren. Zur Vermeidung einer Haftung sollte der Auftragnehmer seiner Aufklärungspflicht dringend (dokumen­tiert) nachkommen.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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