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Geschäftsmodelle-Anfragen bei der FMA

7. März 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die FMA hat kürzlich eine Möglichkeit für nicht konzessionierte Marktteilnehmer geschaffen, Fragen zu aufsichtsrechtlichen Themen ihres Geschäftsmodells über ein Online-Kontaktformular zu adressieren. Mögliche Themen sind etwa Konzessionspflicht und Konzessionsvoraussetzungen, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäsche. Beantwortet werden nur Rechtsfragen, die sich auf ein konkretes Geschäftsmodell beziehen. Zu abstrakte Rechtsfragen bezieht die FMA – wie bisher – keine Stellung.

In der Anfrage verlangt die FMA genaue Angaben zum Geschäftsmodell unter Nennung aller Kooperationspartner und Übermittlung relevanter Unterlagen (etwa Vertragsmuster, AGB, Informationsbroschüren, etc). Gegebenenfalls soll laut Aufsicht auch angegeben werden, welcher Teil des Geschäftsmodells konzessions- oder prospektpflichtig sein könnte. Von der FMA nicht erwähnt, aber freilich sinnvoll ist, zusätzlich die eigene Rechtsansicht in der Anfrage bereits möglichst fundiert darzulegen.

Mathias Ilg