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Fürsorgepflicht und ihre Grenzen

5. Dezember 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Wann trifft auch den Generalunternehmer gegenüber seinen Subunternehmern und deren Mitarbeitern die Fürsorgepflicht?


Bauherrn und Generalunternehmer trifft als unabdingbare vertragliche Nebenleistungspflicht eine umfassende Fürsorgepflicht zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum ihrer Auftragnehmer und deren Leuten. Die Fürsorgepflicht greift aber dort nicht, wo sich der Fachkun­dige in offensichtliche Gefahr begibt, anstatt sie zu beheben oder für ihre Beseitigung zu sorgen. Diese Offensichtlichkeit ist eine Frage des Einzelfalls. Die Haftung des Bauherrn und des Generalunternehmers scheidet dann aus, wenn sich ein Risiko realisiert, das außerhalb der jeweils beeinflussbaren Sphäre liegt. Zudem hat der Generalunterneh­mer grundsätzlich nur für jenen Bereich Fürsorgepflichten, der den ihm übertragenen Tätigkeitsbereich betrifft. Sie erstreckt sich aber nicht auf Bauteile, die von den Leistungen des Generalunternehmers im jeweiligen Leistungszeitraum gar nicht betroffen waren.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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