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FMA richtete FinTech-Kontaktstelle ein

6. März 2017

Bereits im Herbst 2016 reagierte die FMA auf die zunehmende Bedeutung von FinTechs mit einer eigenen Kontaktstelle. Die Aufsichtsbehörde sieht es dabei nach eigenen Angaben als ihre Aufgabe, ehestmöglich Transparenz und Klarheit (im Hinblick auf eine allfällige Konzessionspflicht) zu schaffen, um einerseits Finanzinnovationen nicht zu behindern, andererseits aber die damit verbundenen Risiken zu adressieren und zu begrenzen. Dieser Ansatz ist uneingeschränkt zu begrüßen. Jenen Marktteilnehmern, die vor dem Bewusstsein über eine allfällige Konzessionspflicht bereits ihr Geschäft gestartet haben, raten wir jedoch zur Vorsicht. Die FMA ist nämlich auch für die Marktaufsicht zuständig und reagiert auf ihr bekannt werdende Verstöße gegen eine Konzessionspflicht nicht nur mit Untersagungsverfügungen, sondern meist auch mit Verwaltungsstrafen.

Stefan Gruber