MP-Law-Logo weiß

Erfüllung – ohne Erfüllungspflicht?

20. September 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die übernommenen Leistungspflichten und deren Erfüllung durch die Vertragspartner bilden das „Herzstück“ jedes Bauvertrags.


Garantien sind als Sicherstellungsmittel im Bauvertragswesen mittlerweile durchaus üblich. Während die Begünstigten sowohl von der Liquidität des Garanten als auch von der Möglichkeit, die Garantie rasch und kostengünstig zu verwerten, profitieren, stellt die Abstraktheit für den Auftraggeber der Garantie ein Risiko dar. Umso wichtiger ist es in der Praxis, den Sicherungszweck und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme schon im Vertrag genau zu umschreiben.

MAG. HEINRICH LACKNER


>> ZUM BEITRAG