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Erbrechtsabend

2. Februar 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Anlässlich der mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform luden RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Stb MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP (KPMG Alpen-Treuhand GmbH) am 31. Jänner 2017 zum Erbrechtsabend.

Katharina Müller und Martin Melzer präsentierten die sich aus dem Erbrechtsänderungsgesetz ergebenen Änderungen aus Sicht der unterschiedlichen Anspruchsgruppen und zeigten neue Möglichkeiten auf, die sich für die Erbfolgeregelung ergeben. Die steuerlichen Aspekte rundeten den Abend ab. 


Durch die Einräumung von Fruchtgenussrechten oder Unterbeteiligungen, kann der Liquiditätsabfluss bzw im schlimmsten Fall eine Unternehmenszerschlagung künftig verhindert werden.“, so Müller.

Erkennen Erben, dass der Erblasser unrichtige oder unvollständige Abgabenerklärungen gelegt hat, sind diese zur Korrektur binnen drei Monaten verpflichtet. Ansonsten kommt es zur persönlichen Haftung des Erben“, betont Petritz. 


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