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Dokumentation auf der Baustelle – Worauf Sie rechtlich achten sollten

19. Dezember 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Dokumentation hat das primäre Ziel, Tatsachen nachweisbar und beweisbar zu machen. Bei Bauvorhaben hat Dokumentation insbesondere für die Prüfung und Beurteilung von Ansprüchen auf Erhöhung des Entgelts – sogenannte Mehrkostenforderungen – Bedeutung, zumal die Praxis zeigt, dass Auftraggeber zunehmend höhere Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Dokumentation und deren Auswertung im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsabweichungen stellen.


„Als Dokumentationsmittel kommen grundsätzlich alle Methoden in Frage, mit der Tatsachen und Umstände zu einem späteren Zeitpunkt bewiesen werden können“, erklärt DDr. Katharina Müller.


Bautagesberichte führt der Auftragnehmer alleine. In ihnen ist alles konkret zu dokumentieren, was für die Leistungser-bringung relevant ist“, sagt Mag. Mathias Ilg, MSc.


Dokumentation soll Tatsachen nachweisbar und beweisbar machen. Während der Bauausführung sind insbesondere die Abläufe auf der Baustelle zu dokumentieren, wobei vor allem bei Vorliegen von Bauablaufstörungen sowohl Ursachen als auch Folgen nachvollziehbar festzuhalten sind. Im Zweifel gilt: Besser zu viel als zu wenig zu dokumentieren. Dies gilt vor allem für solche Tatsachen, die zu einem späteren Zeitpunkt im Bauablauf nicht mehr festgestellt werden können.


DDr. Katharina Müller, TEP
Mag. Mathias Ilg


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