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Die Überwachungspflicht

4. September 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Organisatorische Fehler bei der sicherheitstechnischen Abwicklung der Baustelle haben schnell schwerwiegende Folgen. Das BauKG soll das Risiko für Arbeitsunfälle senken. Eine Schlüsselposition hat dabei der Baustellenkoordinator.


Im Allgemeinen kommt der Baustellenkoordinator seiner Überwachungspflicht ausreichend nach, wenn er den für einen Sicherheitsmangel Verantwortlichen bzw. den Arbeitgeber selbst im Zuge regelmäßiger Besichtigungen auf einen Missstand hinweist und ihn zur Beseitigung auffordert. Eine laufende ständige Kontrolle ist nicht notwendig. Er darf darauf vertrauen, dass sich die stets vor Ort anwesenden Sicherheitsfachkräfte der bauausführenden Unternehmen um die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften kümmern. Bei Fragen nach dem konkreten Umfang der Überwachungspflicht eines Baustellenkoordinators handelt es sich jedoch immer um eine Frage des Einzelfalls.

DDr. Katharina Müller, TEP


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