MP-Law-Logo weiß

Dauerbrenner am Bau: Warnpflicht

28. September 2015

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Prüf- und Warnpflicht gemäß §1168a ABGB ist oftmals Thema auf der Baustelle. Doch wo verläuft die Grenze und was ist vertraglich zu leisten?

In der vorliegenden Entscheidung trifft der OGH eine sachgerechte Entscheidung zugunsten des klagenden Arbeitnehmer. Um die Untauglichkeit erkennen zu können, hätten gesonderte Prüfungen erfolgen müssen, die aber vertraglich nicht geschuldet waren. Ohne diese Aufwendungen war die Untauglichekeit aufgrund der Komplexität der weißen Wanne nicht zu erkennen, weshalb keine Warnpflicht bestanden hat.


Zur Publikation >>