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Besondere Sorgfaltsanforderungen an Sachverständige

18. Februar 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Welchen Sorgfaltsanforderungen müssen Sachverständige im Sinne des § 1299 ABGB nachkommen und wofür haften sie?


Zusammengefasst bestimmen sich die besonderen vom Sachverständigen im Einzelfall einzuhaltenden Sorgfaltsanforderungen nach der vertraglich übernommenen Leistung und den im Einzelfall anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen – eine generell gültige und abschließende Definition gelingt daher nicht. Gemäß § 1299 ABGB gilt für Sachverständige eine besondere – über den üblichen Maßstab hinausgehende – Sorgfalt. Auf die subjektiven Fähigkeiten des Einzelnen wird nicht abgestellt. Für die besonderen Sorgfaltsanforderungen i.S.d. § 1299 ABGB ist immer der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe entscheidend. Dies ist insbesondere bei der Ausübung der Prüf- und Warnpflicht im Werkvertrag zu beachten.

DDr. Katharina Müller, TEP


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