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Begrenzung von Pönalen

16. Oktober 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Gemäß § 1336 Abs 3 S 1 ABGB kann zusätzlich zu einer Vertragsstrafe ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich jedoch um dispositives Recht.


Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, kann der Gläubiger einen die Pönale übersteigenden Schaden geltend machen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein übersteigender Schaden zu ersetzen ist, hängt dann von der Auslegung der zugrunde liegenden Vertragsbestimmung im Einzelfall ab. Im konkreten Fall wurde der zu ersetzende Schaden mit fünf Prozent der Auftragssumme begrenzt. Es ist sohin ratsam allfällige Pönalabsprachen stets genau zu besprechen um allfällige Streitigkeiten vorab aus dem Weg zu räumen. Zusätzlich ist wichtig, Pönaleregelungen der unterschiedlichen Verträge aufeinander abzustimmen.

Mag. Christoph Gaar


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