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Bauwerkehaftung

28. Februar 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Keine Haftung für herabfallendes Fassadenstück


Bei Gebäuden, die von einer Vielzahl von Menschen betreten werden, sind besonders hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Gebäudebesitzers zu stellen. Dies jedoch nur soweit, als von einem Gebäudebesitzer nur solche Schutzvorkehrungen verlangt werden können, die nach der Verkehrsauffassung und im Einzelfall von ihm zu erwarten sind. Wird jedoch der Gebäudebesitzer schadenersatzpflichtig, beispielsweise infolge von herabfallenden Teilen einer mangelhaft verbauten Dachrinne, ist ein Regress gegen den ausführenden Unternehmer denkbar. Es empfiehlt sich allenfalls ein Hinweis des Ausführenden auf notwendige Schutzvorkehrungen.

DDr. Katharina Müller, TEP


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