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Ausschwenken eines Krans – Was ist dabei zu beachten?

29. April 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Das Ausschwenken eines Krans über ein Nachbargrundstück stellt eine vorübergehende Benutzung des Nachbargrundstücks dar. Es bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung des Nachbarn oder einer gesetzlichen Duldungspflicht. Ansonsten ist das Ausschwenken rechtlich nicht gedeckt.


Primär sollte eine zivilrechtliche Vereinbarung über die Krannutzung mit dem Nachbarn getroffen werden; dabei kann auch eine Ablösezahlung für das Nichtausüben der Nachbarrechte vereinbart werden. Sollte keine zivilrechtliche Einigung erzielt werden, ist umgehend das öffentlich-rechtliche Duldungsverfahren einzuleiten. Ansonsten kann es zu empfindlichen Verzögerungen des Bauvorhabens kommen, was in den meisten Fällen mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

DDr. Katharina Müller, TEP


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