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Airbnb und Co – Kurzzeitvermietung auf dem Prüfstand

27. März 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken erweist sich insbesondere in Ballungsräumen als attraktives Geschäftsfeld. Die zivilrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind vielfältig.


Immer mehr Privatpersonen bieten ihre eigene Wohnung als Ferienappartment auf Online-Plattformen wie AirBnB, Wimdu oder 9flats tage- bzw wochenweise zur Vermietung an. Die entsprechenden Angebote können weltweit online gebucht werden und erfreuen sich vor allem bei Touristen immer größer werdender Beliebtheit: gemütliches Privatzimmer statt unpersönlichem Hotelkomplex, geringere Übernachtungskosten, Insidertipps durch nette Vermieter, ein Leben in unmittelbarer Nachbarschaft zur lokalen Bevölkerung, etc – dies sind nur ein paar Gründe warum sich Touristen immer häufiger für eine Privatunterkunft entscheiden und diese einem herkömmlichen Hotelzimmer vorziehen.

Dr. Manuela Maurer-Kollenz