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Update für den gewerberechtlichen Geschäftsführer

28. März 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet dem Gewerbeinhaber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Die Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers ist zivilrechtlich durchzusetzen.


Der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortet gegenüber Behörden und dem Gewerbeinhaber die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften im Unternehmen. Er erfüllt eine spezifische Aufsichtsfunktion. Bei Verletzung seiner Pflichten wird er aber nicht nur Adressat einer drohenden Verwaltungsstrafe, sondern bei Vorliegen der Schadenersatzvoraussetzungen haftet er auch für zivilrechtliche Ansprüche Dritter.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP


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