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Haftung und Gewährleistung von PlanerInnen in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung

17. April 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Von Architekten und Planern werden, im Unterschied zu den “klassischen” Bauausführenden aus dem Bauhaupt- und Nebengewerbe, vorwiegend geistig schöpferische Leistungen erbracht. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Art der Tätigkeit erheblich von den Leistungen der Bauausführenden. Auch aus rechtlicher Sicht sind die Leistungen von PlanerInnen in vielen Punkten anders zu qualifizieren als die Herstellung der Bauleistung (des Werkes) durch den Bauunternehmer.

Mag. Heinrich Lackner
DI Mira Berchtold


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