- Rechtsnatur der Leistung der Örtlichen Bauaufsicht
- Rechtliche Grundlagen des Planervertrags
- Schluldet der Planer eine genehmigungsfähige Planung?
- Vereinbarung eines Baukostenlimits
- Anpassung des Honorars bei Änderung des Bearbeitungsaufwands
- Nachtrag bei Pauschalhonorar
- Eingriff des Bauherrn in die Leistungszeit
- Unterbrechung der Bautätigkeit
- Problemfelder aus der Fortschreibung der Planung
DDR. KATHARINA MÜLLER | Willheim Müller Rechtsanwälte
UNIV.-PROF. DR. ING. DETLEF HECK | TU Graz