INHALTE
- Prüf- und Warnpflichten
- Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Gemeinsame Haftung mehrerer Ausführender bei unklarer Verursachung
- Haftungsobergrenzen
- Vertretungsmacht des Bauleiters und des Architekten: Wer darf was?
DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Mag. Wolfgang Hussian | PORR AG