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Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB – „Jolly Joker“ für Auftragnehmer?

6. Dezember 2018 um 17:30


INHALTE

  • Recht des AN, eine Sicherstellung von bis zu 40% der Auftragssumme zu verlangen (§ 1170b Abs 1 ABGB)
  • Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht des AN, wenn die Sicherstellung nicht geleistet wird
  • Was ist ein taugliches Sicherstellungsmittel?
  • Was hat der AN zu beachten, wenn er sich auf § 1170b ABGB beruft?
  • „Jolly Joker“ des AN – Kann sich der AG (überhaupt) erfolgreich zur Wehr setzen?

Dr. Bernhard Kall | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Mag. Heinrich Lackner | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH


Details

Datum:
6. Dezember 2018
Zeit:
17:30
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien