INHALTE
- Beschlussfassung: Wie macht man es richtig? Praxistipps zur Fehlervermeidung
- Nutzung des WE-Objekts: Verkehrsüblichkeit, wichtiges Interesse, Veränderung an den allgemeinen Teilen des Hauses – Was ist zulässig?
- Erhaltung, Verbesserung, Modernisierung: Wo liegt die Abgrenzung?
- Bauliche Streitigkeiten aus Sicht der Eigentümer und der Verwaltung
- Aktuelle Judikatur
Mag. Simone Maier-Hülle | Müller Partner Rechtsanwälte
Dr. Manuela Maurer-Kollenz | Müller Partner Rechtsanwälte
Mag. Andreas Grieb | Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien