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Claim-Management nach der ÖNORM B 2118

19. Oktober 2011 um 9:00 - 14:00



ÖNORM B 2118

  • Systematik
  • Definitionen/Bestimmungen
  • Das Leistungsziel als neuer Begriff und seine Bedeutung für das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers (AG)
  • Pflichten des AG bei der Gestaltung von Ausschreibungen
  • Pflicht des Auftragnehmers (AN) in der Angebotsphase
  • Bestimmungen zur Geltendmachung von Mehrkosten
  • Anmeldeverpflichtungen bei Störung der Leistungserbringung
  • Risiken bei der Forderung nach umfassenden Mehrkosten
  • Risiken bei schleichenden Abweichungen vom Bau-Soll
  • Dokumentations-/Anmeldepflichten
  • Neue wesentliche Verpflichtungen für AN und ihre Auswirkungen auf den Sorgfaltsmaßstab, den der AN schuldet
  • Konsequenzen durch die ÖNORM B 2110 für das Claim-Management der Auftragnehmer

Das Partnerschaftsmodell

  • Chancen und Risiken
  • Praktische Erfahrung bei der Abwicklung von Partnerschaftsmodellen
  • Tipps zur Durchführung des Partnerschaftsmodells für Auftragnehmer
  • Dokumentation als Anspruchsgrundlage

DDr. Katharina Müller | Willheim Müller Rechtsanwälte
DI Gerd Sommerauer | SSP&E Projekt & Engineering

Details

Datum:
19. Oktober 2011
Zeit:
9:00 - 14:00
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien