ÖNORM B 2118
- Systematik
- Definitionen/Bestimmungen
- Das Leistungsziel als neuer Begriff und seine Bedeutung für das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers (AG)
- Pflichten des AG bei der Gestaltung von Ausschreibungen
- Pflicht des Auftragnehmers (AN) in der Angebotsphase
- Bestimmungen zur Geltendmachung von Mehrkosten
- Anmeldeverpflichtungen bei Störung der Leistungserbringung
- Risiken bei der Forderung nach umfassenden Mehrkosten
- Risiken bei schleichenden Abweichungen vom Bau-Soll
- Dokumentations-/Anmeldepflichten
- Neue wesentliche Verpflichtungen für AN und ihre Auswirkungen auf den Sorgfaltsmaßstab, den der AN schuldet
- Konsequenzen durch die ÖNORM B 2110 für das Claim-Management der Auftragnehmer
Das Partnerschaftsmodell
- Chancen und Risiken
- Praktische Erfahrung bei der Abwicklung von Partnerschaftsmodellen
- Tipps zur Durchführung des Partnerschaftsmodells für Auftragnehmer
- Dokumentation als Anspruchsgrundlage
DDr. Katharina Müller | Willheim Müller Rechtsanwälte
DI Gerd Sommerauer | SSP&E Projekt & Engineering