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Beauftragung von Subunternehmen

25. Juni 2020 um 9:00 - 17:00



Subunternehmerverträge optimal gestalten
(9.00-13.00 Uhr)

  • Definitionen: Generalunternehmer, Totalunternehmer, Subunternehmer, Nachunternehmer, ARGE
  • Bau-Soll
  • Abstimmung des Leistungsumfangs
    • Leistung, Termine, Warn- und Hinweispflichten, Rücktrittsrechte etc.
  • Schnittstelle Claim-Management
    • Mehrkostenforderungen | Anmeldung von Claims
    • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Haftung
    • Erfüllungsgehilfe | Regress | Verjährung
  • Gewährleistung
    • Schnittstellen | Mängel | Abstimmung der vertraglichen Regeln | Fristen
  • Sicherheiten
    • § 1170b ABGB | Haftrücklass | Deckungsrücklass
  • Insolvenz des GU, des SU, des Bauherrn
  • Prozessuale Aspekte
    • Streitverkündung | Beweissicherung
  • Internationale Aspekte
    • Gerichtsstand | Rechtswahl

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
MAG. WOLFGANG HUSSIAN | PORR AG


SUBUNTERNEHMERINNEN IM VERGABE- & GEWERBERECHT (14.00-15.45 Uhr)

  • Neuerungen bei Subunternehmern infolge der BVergG-Novelle
  • Wann und wie muss ich Subunternehmer nennen?
  • Mehrfachnennung von Subunternehmern
  • Substitution der Befugnis durch Subunternehmer
  • Subunternehmer und Referenzen | Wer darf welche Leistung erbringen?
  • Nebenrecht von Gewerbetreibenden – Nicht immer ist ein Subunternehmer notwendig!
  • Abgrenzung Subunternehmer – Arbeitskräfteüberlasser
  • Abgrenzung Subunternehmer – Lieferant
  • Kritische Leistungsteile, die von der Subvergabe ausgeschlossen sind

DR. BERNHARD KALL | Müller Partner Rechtsanwälte


weitere Referenten an diesem Tag: Mag. Carmen Kainz | Österreichische Gesundheitskasse


Details

Datum:
25. Juni 2020
Zeit:
9:00 - 17:00
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien