- Bankgarantie und alternative Sicherungsmittel – Wie Sie sich gegen die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme wehren können
- Haftrücklass-, Gewährleistungs-, Deckungsrücklass-, Erfüllungsgarantie: Unterschiede; Definition; Formulierung des Garantiefalls
- Wann liegt Rechtsmissbrauch vor?
- Bankgarantien nach der neuen ÖNORM B 2110
- Wann darf der AN eine Erfüllungsgarantie fordern (§ 1170b ABGB)
- STYRIABAU Haftrücklassungsversicherung – Die Alternative zur Bankgarantie
- Voreile der Versicherungslösung
- Voraussetzungen, Lösungen
DDr. Katharina Müller | Willheim Müller Rechtsanwälte
Dr. Bernhard Kall | Willheim Müller Rechtsanwälte
Mag. Josef Albrecher | STYRIAWEST Versicherungsmakler GmbH
Diesem Thema widmete sich auch unser Newsletter Issue 15/2009.